Fördermittel
Fördermittel
1. Fördermittel -KfW-
Wird der Neubau im KfW-Standard 70 errichtet, können die gesamten Baukosten mit einem zinsgünstigen KfW-Darlehen finanziert werden (1.HJ. 2020 ab 1,0%).
Der Energiebedarf des KfW-Standards 70 ist im Mittel nur 5% geringer, als der nach EnEV geforderte Standard. Daher wird erst der nächste Schritt zum KfW-Standard 55 (im Mittel 20% besser als EnEV-Forderung) noch mit einer zusätzlichen Sondertilgung gefördert. Und zwar können dann 5% des Darlehensbetrags als Sondertilgung gut geschrieben werden, max. jedoch z.Zt. 50,-€/m² (Stand 1.HJ. 2020).
Programm Nr. 276 Bauen und Sanieren im Unternehmen
Programm Nr. 217 Bauen und Sanieren kommunaler Gebäude
2. Fördermittel -BAFA-
Zuschüsse bzgl. der vorgesehenen Heiztechnik werden seit 01.01.2020 nicht mehr über die KfW, sondern über das BAFA abgewickelt. Für den Einbau von Heiztechniken -ausschließlich auf der Basis Erneuerbarer Energien- können zusätzlich zu einer KfW-Förderung Zuschüsse erfolgen. Die Fördersätze hierzu wie folgt:
- 35% der Anlagekosten bei Einbau einer Biomasseanlage (z.B. Pelletheizung) oder Wärmepumpenanlage oder Kombination aus beiden
- 30% der Anlagekosten bei Einbau einer Solarkollektoranlage
- 35% der Anlagekosten bei Einbau einer Erneuerbare Energien Hybridheizung
Die Fördersätze beziehen sich auf die förderfähigen Kosten für die beantragte Maßnahme.
Unser Fachbüro erstellt die Kostenansätze, berät zu den entsprechenden Fördermitteln und führt die Beantragung sowohl gegenüber der KfW als auch dem BAFA durch.