Wir sind die Experten für Ihren Energieausweis

Sie benötigen Energieausweise bei Vermietungen und Verkauf. Wir unterscheiden nach EnEV Verbrauchsausweise und Bedarfsausweise. Welchen benötigen Sie? Wir sind für alle Arten unterzeichnungsberechtigt! Das gibt Ihnen die Gewissheit für die Richtigkeit des Ausweises und kann Ihnen Ärger durch nichtfachmännische Ausweise ersparen.

1. Der Verbrauchsausweis kann für Wohngebäude ausgestellt werden, die

  • nach dem 01.11.1977 (Bauantrag) errichtet wurden oder
  • über mindestens 5 Wohneinheiten verfügen (altersunabhängig).
  • Dies ist die preiswerteste Variante und gilt ab Ausstellungsdatum 10 Jahre.
  • Berechnungsgrundlagen sind Angaben zum Verbrauch.

2. Der Bedarfsausweis ist für Wohngebäude verpflichtend, wenn diese

  • vor dem 01.11.1977 errichtet wurden.
  • Falls das Gebäude in der Zwischenzeit auf höhere Energiestandards hin saniert wurde,
    sind diese Maßnahmen durch einen Energieberater genauer zu betrachten.
  • Diese werden selbstverständlich berücksichtigt und in dem zu erstellenden Energieausweis
    sachgerecht aufgeführt.
  • Wurde jedoch schon einmal ein Verbrauchsausweis erstellt, dann gilt dieser ab Ausstellungsdatum 10 Jahre.
    Ansonsten ist ein Bedarfsausweis zu erstellen, der 10 Jahre gilt.
  • Berechnungsgrundlage ist der aktuelle Gebäudezustand mit bestehenden Energiekennwerten.

3. Der Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude ist

  • unabhängig vom Gebäudealter
  • Erforderlich sind die Verbrauchsangaben für Heizung, Strom etc.
  • Berechnungsgrundlagen sind Angaben zum Verbrauch u. Gültigkeit beträgt 10 Jahre.

Anschrift

SCHAUMLöFFEL engineering
Auf dem Hahn 8
67677 Enkenbach-Alsenborn

 

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Telefax: +49 6303.800 980
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