KfW und BAFA-Förderung
KfW und BAFA-Förderung
Änderungen Förderungen seit 15.08.2022
BEG – Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude
Die Förderung für den Neubau und die Bestandssanierung wurde zum 01.01.2021 für Wohn- und Nichtwohngebäude im BEG zusammengefasst.
Für die verschiedenen Gebäudetypen gibt es unterschiedliche Förderungen, aber auch unterschiedliche Möglichkeiten der Förderung. Kredite mit Tilgungszuschuss werden durch die KfW zusammen mit Ihrer Hausbank bedient, reine Zuschüsse durch das BAFA.
Die Antragstellung können Sie über uns abwickeln. Für diese sog. „Baubegleitung“ beträgt unser übliches Honorar 10% des für Sie später ausbezahlten Zuschusses, mindestens jedoch 720 € incl. MwSt. Von diesem Betrag erhalten Sie wiederum 50% über die KfW bzw. BAFA gefördert.
Der aktuelle Stand der Förderung ist ab 15.08.2022 wie folgt:
1. Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden
Hier gibt es nur noch den KfW Effizienzstandard 40 NH. Hierbei handelt es sich um ein Gebäude mit 15% geringerem Primärenergiebedarf als der Mindeststandard nach GEG.
Die Förderung ist nur als Kreditvariante möglich. Bei Wohngebäuden beträgt die maximale Kreditsumme 150.000 € pro Wohneinheit, bei Nichtwohngebäuden max. 2.000 € pro m² Nettogrundfläche. Hiervon erhalten Sie 5% Tilgungszuschuss und ein zinsvergünstigtes Darlehen. Die aktuellen Konditionen finden Sie unter www.kfw.de
2. Energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden
Dies Gebäude können Sie auf verschiedene Art und Weise sanieren und sich hierbei attraktive Fördermittel sichern.
Wohn- und Nichtwohngebäude werden hier gleich behandelt, lediglich die Bemessungsgrenzen als Zuschussobergrenze werden unterschiedlich berechnet.
a) Die kleinste Möglichkeit bilden die sogenannten Einzelmaßnahmen.
Hier liegt die Bemessungsgrenze bei 60.000 € pro Wohneinheit und je Kalenderjahr. Man kann also jedes Jahr für 60.000 € sanieren und sich immer wieder fördern lassen. Einzelmaßnahmen werden nicht von der KfW finanziert, sondern nur vom BAFA mit direkten Zuschussbeträgen gefördert. Die unterschiedlichen Fördersätze können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen:
b) Sanierung in Schritten
Wenn Sie eine schrittweise Sanierung Ihres Gebäudes über mehrere Jahre planen, so sollten Sie vorher einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. Dieser wird sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude mit 80% Zuschuss gefördert (nähere Infos hierzu auf unserer homepage unter iSFP für Wohngebäude und Modul II für Nichtwohngebäude).
Der Vorteil des Sanierungsfahrplanes sind 5% Bonus bei verschiedenen Förderprodukten.
c) Sanierung zum Effizienzgebäude
Wenn Sie Ihr Gebäude gleich richtig „in einem Zug“ zum Effizienzgebäude sanieren wollen, kann dies über die KfW zinsgünstig finanziert werden und gleichzeitig mit einem Tilgungszuschuss gefördert werden.
Hierbei können Sie verschiedene Effizienzstufen von 85 bis 40 EE erreichen, die je kleiner die Zahl immer weniger Energie verbrauchen und immer höhere Förderquoten erreichen (siehe nachfolgende Tabelle)
Die EE-Klasse bedeutet hierbei, dass das Gebäude nach der Sanierung überwiegend regenerativ versorgt wird.