GEG-Nachweis
Gebäudeenergiegesetz GEG
Das Gebäudeenergiegesetz GEG regelt ab sofort alle Belange des energiesparenden Bauens. Seit der ersten Energieeinsparverordnung (EnEV 2002) haben sich die energetischen Anforderungen schrittweise verschärft. Die EU-Gebäuderichtlinie fordert, dass die Mitgliedsstaaten ab 2021 nur noch Niedrigst- oder Null-Energie-Neubauten erlauben.
Wir bedienen hierzu Bauherren, Architekten und Bauträger/Bauunternehmen, die einen Neubau planen, da die Anforderungen der jeweils geltenden Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nachzuweisen sind.
Der sog. GEG-Nachweis ist Bestandteil des Bauantrags und ist auf jeden Fall der Baubehörde vor Baubeginn vorzulegen. Es ist nachzuweisen, dass die angestrebte Baumaßnahme dem gesetzlich geforderten Mindeststandard (früher Wärmeschutznachweis) entspricht. Diesen Nachweis führt unser Büro durch.
Maßgeblich für die Mindestanforderungen sind:
- die wärmetechn. Qualität der Gebäudehülle und
- die Effizienz der haustechn. Anlagen, wie Heizung, Warmwasser, Lüftung.
Interessant: Wird nur der Mindeststandard erfüllt, ist keine KfW-Förderung möglich. Daher lohnt es sich "besser" zu bauen - wir zeigen Ihnen wie !